Rue des déportés, 82
4800 Verviers
Artikel 446ter der Zivilprozessordnung:
"Anwälte berechnen ihre Honorare mit dem Ermessen, das man von ihnen in der Ausübung ihres Berufs erwarten muss. Jede ausschließlich an das Ergebnis der Streitsache gebundene Honorarabsprache ist ihnen untersagt."
Unsere Honorare werden folglich nach dem Kriterium einer angemessenen Entlohnung in Abhängigkeit des Umfangs des Falls und des dafür erforderlichen Zeitaufwands berechnet.
Seit dem 1. Januar 2014 unterliegen die Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit belgischer Anwälte der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 21%. Die genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge vor Mehrwertsteuer.
Wir berechnen einen Stundensatz, der das Fachgebiet des Anwalts, die Art der Leistung, die Dringlichkeit und die Lage des Klienten berücksichtigt.
Es gelten die unten genannten Sätze:
75,00 € bis 140,00 € | Angestellter Anwalt |
100,00 € bis 175,00 € | Teilhabender Anwalt |
100,00 € bis 300,00 € | Fachanwalt |
75,00 € | Warte- & Fahrzeiten |
Dieser Stundensatz wird zumeist bei Angelegenheiten angewendet, die nicht geldlich bezifferbar sind. Ein Aufschlag bei erfolgreichem Ausgang ist zulässig.
Berufscodex der Anwaltschaft von: Liège - Verviers, OBFG (Kammer der französisch- und deutschsprachigen Rechtsanwälte) und CCBE (Europäischer Anwaltsverband).
Bei geldlich bezifferbaren Rechtssachen können die Honorare anhand des Streitwerts der Rechtssache berechnet werden, wobei jedoch ein bestimmter Stundensatz nicht unterschritten werden darf.
Die als Geldwert bezifferbaren Rechtssachen richten sich nach dem tatsächlichen Streitwert, d.h. den Haupt- und Nebenbeträgen, die von den beiden Parteien eingefordert werden.
Die Tariftabelle ist wie folgt:
Bis zu 2.500,00 € | 18 bis 25% |
Von 2.500 bis 12.000,00 € | 13 bis 19% |
Von 12.000 bis 25.000,00 € | 9 bis 14% |
Von 25.000 bis 50.000,00 € | 8 bis 12% |
Von 50.000 bis 125.000,00 € | 6 bis 11% |
Von 125.000 bis 250.000,00 € | 5 bis 10% |
Über 250.000,00 € | 4 bis 8% |
Diese Tariftabellen beziehen sich auf Angelegenheiten, die zwingend eine gerichtliche Klage sowie Gerichtsverhandlungen erfordern.
Bei der Beitreibung einfacher Forderungen, d.h. solche, die keine Gerichtsverhandlungen nach sich ziehen und höchstens die Festlegung von Zahlungszielen zur Absicht haben, gelten folgende Tarife:
Bis zu 6.000,00 € | 10 bis 15% |
Von 6.000 bis 50.000,00 € | 7,5 bis 10% |
Von 50.000 bis 125.000,00 € | 3 bis 8% |
Von 125.000 bis 250.000,00 € | 2 bis 6% |
Über 250.000,00 € | 1 bis 4% |
Fallakte | Pauschale 80 € |
Korrespondenz | Pro Seite 11 € |
Fahrten | Kilometerpauschale 0,70 € |
Fotokopien | Pro Seite 0,70 € |
Ab dem 1. Januar 2023 können die Kosten pauschal festgelegt werden auf einen Satz von 10 % des in Rechnung gestellten Honorars festgesetzt werden.
Diese werden auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet (Kosten der Geschäftsstelle des Gerichts, der Gerichtsvollzieher, Sachverständigen, …).
Im Zuge des Verfahrens erhalten die Klienten von uns Zahlungsaufforderungen zur Begleichung der Nebenkostenvorauszahlungen, um einen Teil der Leistungen sowie die verauslagten Unkosten zu decken.
Am Ende unserer Arbeit erhält der Klient eine zusammenfassende Kosten- und Honoraraufstellung, in der die vereinbarte Berechnungsmethode sowie eine detaillierte Aufstellung der verauslagten Kosten zu finden sind.
Nun kann man von der unterlegenen Verfahrenspartei die Zahlung einer Verfahrensentschädigung erwirken, die auch die Beteiligung der gegnerischen Partei (gesetzlich geregelter Pauschalbetrag) an der Kosten- und Honoraraufstellung des Anwalts der Partei abdeckt, die im Verfahren Recht bekommt.
Die pauschale Beteiligung der gegnerischen Partei wird bei den erhaltenen Vorauszahlungen berücksichtigt.
Wir stehen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, um unsere Klienten umfänglich über die Entwicklung unserer Leistungen im Verlauf der Rechtssache zu informieren.
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